Die wenigen Urlaubschancen 2015 geschickt nutzen
für Ihren Urlaub an der Ostsee
Die schlechte Nachricht gleich vorweg: 2015 ist kein gutes Jahr für Brückenbauer. Im Gegensatz zu 2014 liegen 2 der bundeseinheitlich 9 Feiertage, die auf Wochentage fallen können, auf eine Samstag oder Sonntag und kommen daher für einen Kurzurlaub nicht infrage. Aber mit etwas geschickter Vorausplanung lässt sich ihr Urlaub dennoch verlängern.
Mai voller Urlaubsgelegenheiten
Im zweiten Quartal sieht es nicht mehr so günstig aus. Die vier Ostertage 2015, an denen die Arbeit ruht, fallen 2015 auf Anfang April (Karfreitag: 3. April, Ostermontag: 6. April). Daher lässt sich die Osterpause nicht mehr mit dem Maifeiertag verbinden, wie es durch das kalendarisch späte Osterfest 2014 der Fall war.
Interessant wird es erst wieder im Mai. Der 1. Mai ist ein Freitag, also ideal für ein langes Wochenende. Eine weitere Gelegenheit für eine Kurzreise beispielsweise in das Ostseebad Boltenhagen bietet sich 14 Tage später an. Der Himmelfahrtstag, der immer auf einen Donnerstag fällt, ist am 15. Mai - bestens mit einem Brückentag für ein langes 4-Tage-Wochenende geeignet. Pfingsten folgt am Sonntag, den 24. Mai, mit dem bundesweit arbeitsfreien Pfingstmontag am 25. Mai.
Zusätzliche regionale Feiertage
Wer in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland wohnt, hat im Juni die Möglichkeit auf ein weiteres langes Wochenende: Fronleichnam fällt 2015 auf einen Donnerstag, den 4. Juni. Mit einem Brückentag am Freitag winken 4 freie Tage - bei 4 Tagen vom Urlaubskonto eine ganze Ferienwoche.
Die regionale Besonderheit Mariä Himmelfahrt (15. August), die für alle Berufstätigen in Bayern und im Saarland interessant ist, auch wenn sie in die Zeit der Sommerferien fällt, liegt 2015 auf einem Samstag.
Es folgt eine extrem lange Durststrecke. Der nächste bundesweite Feiertag, der Tag der Deutschen Einheit, ist 2015 ausgerechnet ein Samstag. Damit fällt der 3. Oktober 2015 als zusätzlicher freier Tag aus.
Kein Weihnachten für Arbeitnehmer
Für die Arbeitnehmer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sieht es am Reformationstag nicht besser aus: Der 31. Oktober wird ein Samstag sein. Dementsprechend folgt Allerheiligen am 1. November auf einen Sonntag - normalerweise ein Feiertag in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland.
Gute Nachricht dagegen für die Sachsen: Der Buß- und Bettag, der nur noch dort als gesetzlicher Feiertag existiert, fällt auf Mittwoch, den 18. November. So lassen sich mit zwei Urlaubstagen fünf freie Tage machen.
In den Jahren von 2012 bis 2014 wurden die Arbeitnehmer bei der Planung der Weihnachtsfeiertage verwöhnt. 2015 fällt der erste Weihnachtstag (25. Dezember), auf einen Freitag, der zweite Weihnachtstag auf einen Samstag. So wird es für Arbeitnehmer nur einen statt zwei zusätzliche freie Tagen geben. Und da Silvester 2015 an einem Donnerstag begangen wird, liegt Neujahr 2016 an einem Freitag, was immerhin einen guten Start in ein langes Wochenende im übernächsten Jahr bedeutet.
ZEITRAUM / FERIENZEIT |
AN- UND ABREISE BEISPIEL |
BENÖTIGTE URLAUBSTAGE |
FREIE TAGE GESAMT |
Osterbrücke |
28.03.2015 – 12.04.2015 |
8 |
16 |
Maibrücke |
25.04.2015 – 03.05.2015 |
4 |
9 |
Himmelfahrtsbrücke |
09.05.2015 – 17.05.2015 |
4 |
9 |
Pfingstbrücke |
16.06.2015 – 25.06.2015 |
5 |
10 |
Weihnachts- und Neujahrsbrücke |
19.12.2015 – 03.01.2015 |
7 |
16 |